Aktueller Versicherungstipp wegen vermehrter Schiunfälle und alpiner Bergung: Die Freizeit, Fun- und Sportgesellschaft verlangt zunehmend mehr nach geeignetem Versicherungsschutz. Angebote vieler Versicherungen mit angepaßten Versicherungssummen gibt es viele. Unfälle können das Leben verändern und hohe Folgekosten verursachen. Versicherungsschutz bei körperlicher Beeinträchtigung oder Invalidität ist wichtig.
Beim Abschluß einer Versicherung sollten Sie grundsätzlich auch Folgendes beachten:
- Kosten eines Unfalls: Bergung und Rückholung, Heilung und Rehabilitation nach Maßgabe der jeweiligen Versicherungssumme
- Monatliche Fixkosten bis Grenzbetrag; z.B. für Miete, Kredite für Wohnraumbeschaffung, Alimente
- Behandlungskosten; eventuell kosmetische Operationen mitversichern
- Bei langfristige Invalidität Unfallrente, wahlweise ab xx prozentiger Invalidität
Steuersystem für die Alterseinkünfte: Rentenbeiträge werden zunehmend steuerfrei gestellt, dafür werden immer größere Teile der Renten besteuert. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern, wer 2006 Rentner geworden ist, 52 Prozent, und wer 2010 Rentner wird, 60 Prozent!
Allerdings gibt es einen FREIBETRAG, vorausgesetzt die Rentner haben keine Zusatzeinnahmen aus Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen. Denn auch für Rentner gilt der steuerliche Grundfreibetrag. 2005 waren 7664 Euro im Jahr (Verheiratete das Doppelte) steuerfrei, im vergangenen Jahr 7834 Euro, in diesem Jahr sind es 8004 Euro. Nur wer mit seiner Rente – abzüglich Werbungskosten und Sozialbeiträgen – darüber liegt, muss Steuern zahlen.
Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 01.02.2010
Versichern kann man sogut wie alles, man braucht als Konsument nur eine Versicherung die entsprechende Versicherungen im Angebot hat! Ein weniger bekanntes Beispiel: Hundehalter, die eine Hunde OP Versicherung abschließen, haben das Ziel sich im Falle eines Falles vor den finanziellen Risiken abzusichern und ihrem Vierbeiner jederzeit eine medizinische Versorgung gewährleisten zu können.
Tierhalter, deren Tier bereits einer medizinischen Behandlung oder einer Operation bedurfte wissen möglicherweise, dass Tierärzte sich nach einer festen Gebührenordnung richten. Was aber die wenigsten Besitzer wissen, ist die Möglichkeit der Tierärzte je nach Kompliziertheit der Behandlung oder Operation nach dem einfachen und dem zweifachen Satz der Gebührenordnung abzurechnen. Auf diese Weise bedeutet die Behandlung der Tierischen Patienten für die Halter sehr schnell eine hohe finanzielle Belastung





