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Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung in Deutschland
makler | 01 Februar, 2010 09:11
Rentensteuer und Rentenversicherung: Seit Oktober 2009 übermittelt die Zulagenstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung. Darin sind die Einnahmen der 20 Millionen Rentner aus der gesetzlichen Rente, einer Betriebsrente und einer privaten Versicherung aufgelistet. Die Mitteilungen umfassen den Zeitraum ab 2005. Mit Hilfe dieser Mitteilungen können die Finanzämter feststellen, ob Rentner ihre Steuern bezahlt haben oder nicht.

Steuersystem für die Alterseinkünfte: Rentenbeiträge werden zunehmend steuerfrei gestellt, dafür werden immer größere Teile der Renten besteuert. Wer im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner gesetzlichen Rente versteuern, wer 2006 Rentner geworden ist, 52 Prozent, und wer 2010 Rentner wird, 60 Prozent!

Allerdings gibt es einen FREIBETRAG, vorausgesetzt die Rentner haben keine Zusatzeinnahmen aus Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen. Denn auch für Rentner gilt der steuerliche Grundfreibetrag. 2005 waren 7664 Euro im Jahr (Verheiratete das Doppelte) steuerfrei, im vergangenen Jahr 7834 Euro, in diesem Jahr sind es 8004 Euro. Nur wer mit seiner Rente – abzüglich Werbungskosten und Sozialbeiträgen – darüber liegt, muss Steuern zahlen.

Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 01.02.2010  #