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Heino hat gegen den Versicherungskonzern Gothaer ein Gerichtsverfahren verloren. Der 70 Jahre alte Volksmusik-Star („Blau blüht der Enzian“) muss die Kosten für eine abgesagte Tournee zusammen mit seinem Konzertveranstalter selbst tragen. Eine Ausfallversicherung in Höhe von drei Millionen Euro muss die Gothaer Versicherung nicht auszahlen. Dies berichtet Welt.de in einem aktuellen Artikel.
Die Begründung des Landgerichts Köln vom Montag lautet: Heino hat in einem Gesundheitsfragebogen vor dem Abschluss der Versicherung Vorerkrankungen verschwiegen. Er gab nicht an, dass er seit Jahren an einem Tinnitus – einem Ohrgeräusch – leidet und Schlaftabletten nimmt. „Beides hätte nach dem nicht misszuverstehenden Sinn der entsprechenden Fragen in der Gesundheitserklärung angegeben werden müssen“, entschied das Gericht.Die für 2007 geplante Tournee musste abgesagt werden, weil Heino krank geworden war. Anschließend wollte der Konzertveranstalter, an dem Heino selbst beteiligt ist, die Versicherung in Anspruch nehmen. Doch die Gothaer weigerte sich „wegen arglistiger Täuschung“. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.





